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Preise

Kleine Hunde                                                                        Fr. 40.-- / Tag

Mittelgrosse Hunde                                                             Fr. 43.-- / Tag   

Grosse Hunde                                                                       Fr. 48.-- / Tag    

Tageshunde (ohne Übernachtung)                                     Fr. 35.-- / Tag  

 

Zusätzliche Kosten:

Heizkosten (wärend der Heizperiode)                                Fr.   3.-- / Tag   

Einzelhaltung                                                                        Fr. 10.-- / Tag      

Medizinische Versorgung                                                    nach Absprache    

 

Ein- und Austrittstage werden voll verrechnet!

(Hunde die vor 12 Uhr abgeholt werden bezahlen den Austrittstag nicht)

 

Hunde werden nur gegen Bezahlung (Bar oder Karte) abgegeben!

 

Rabatte:

2 Hunde aus demselben Haushalt                                         ab dem 3. Tag 10%

Mehrere Hunde aus demselben Haushalt                             nach Absprache

Ferienaufenthalt über längere Zeit (ab 1 Monat)                  nach Absprache

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Hundepension Meissholz nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Hund wird wärend seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.

 

2. Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers und die Eintragungen im Impfpass.

 

3.Der vertrag behält seine Gültigkeit für spätere Unterbringungen

 

4. Es ist der Hundepension Meissholz vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund verträglich ist mit anderen Hunden. Ebenso liegt es im Ermessen der Hundepension Meissholz individuelle Hundegruppen zusammen zu stellen oder die Hunde einzeln zu halten.

 

5. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Zwingerhusten vorliegt. Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben und wird bei Abholung des Hundes zurück gegeben.

 

6. Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheit…) Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters. Spezialfutter wird vom Besitzer selber in ausreichender Menge mitgebracht.

 

7. Die Hundepension Meissholz übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für allfällige Schäden welche am Tier durch eine Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall (z.B. Beisserei) entstehen. Erkrankt ein Tier, so ist die Hundepension Meissholz ermächtigt einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Besitzers und sind bei Abholung des Tieres sofort zu begleichen.

 

 

8. Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

 

9. Die Hundepension Meissholz übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.)

 

10. Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Verlängerung des Aufenthaltes muss mitgeteilt werden.

 

11. Der Pensionsbetrag ist bei der Abholung des Hundes in Bar / Karte fällig. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen bei Abholung des Hundes beglichen werden.

 

12. Die Annahme und Ausgabe der Hunde wird nur von dem Personal der Hundepension getätigt.

 

Der Gerichtsstand ist Winterthur /ZH

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